Beitrittserklärung

Beitrittserklärung für 4.2.1 der Satzung 

Beitrittserklärung für Neumitglieder als PDF-Download

Auszug aus der Satzung:

§ 4 Finanzierung des Vereins

4.1 Der Verein erhebt Beiträge und Umlagen, deren Höhe von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

4.2 Beitragshöhe

Die Beitragshöhe wird durch die Gebührenordnung geregelt, welche von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.

4.2.1 Einheitlicher Beitrag

Alle Mitglieder zahlen einen einheitlichen Beitrag, unabhängig davon, ob sie einen Handels-, Handwerks- oder Gewerbebetrieb innerhalb oder außerhalb der Innenstadt führen oder als fördernde Mitglieder gemäß Abschnitt 3.1.2 geführt werden.

4.2.2 Neu eintretenden Mitgliedern kann eine Beitragsermäßigung gewährt werden.

4.2.3 Der Beitrag ist vierteljährlich im Voraus zu entrichten. Er wird durch Bankeinzug erhoben.